Hinweise
Externes Hinweisgebersystem
Hinweise
AWO Weser-Ems externes Hinweisgebersystem
Das externe Hinweisgebersystem ist eine Ergänzung zur Mitteilung von Verstößen gegen interne Regelungen und/oder gesetzliche Regelungen.
Der AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. hat sich zur Optimierung seines Compliance Standards entschieden, für sich und seine Tochtergesellschaften, neben der bereits existierenden internen Meldemöglichkeit, ein externes Hinweisgebersystem probeweise einzuführen. Hinweisgebende Mitarbeiter*innen können zwischen der internen und externen Meldestelle gleichwertig wählen.
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Was ist die Aufgabe der externen Meldestelle der AWO Weser-Ems?
Zukünftig können sich alle Mitarbeiter*innen des AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. oder seiner Tochtergesellschaften, die über Hinweise von Verstößen verfügen (interne oder gesetzliche Regelungen) oder auch hinreichende Gründe zur Annahme eines Verstoßes haben, an die untenstehende Meldestelle auch anonym wenden.
Hinweise von Mitarbeiter*innen sind das beste Mittel, um Verstöße gegen Compliance-Regeln innerhalb eines Unternehmens aufzudecken. Die Meldestellen sollen helfen, etwaige Verstöße schnellstmöglich aufzuklären, frühzeitig abzustellen und weitergehende Schäden zu verhindern. Das trägt auch dazu bei, den guten Ruf des AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. zu erhalten.
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Wer bearbeitet die Hinweise zur AWO Weser-Ems?
Die Rechtsanwaltskanzlei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte wird zunächst probeweise als Meldestelle beauftragt. Die Rechtsanwälte*innen in der Meldestelle sind Experten im Wirtschaftsstrafrecht und verfügen allesamt über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich. Sie üben ihre Tätigkeit unabhängig aus. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität von hinweisgebenden Personen wird nur dann offengelegt, wenn die hinweisgebende Person ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Alle Informationen, die die Meldestelle erhält, werden in der Kanzlei Tsambikakis & Partner im Rahmen eines anwaltlichen Mandats behandelt.
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Wie erreiche ich das externe Hinweisgebersystem der AWO Weser-Ems?
Sie können das Hinweisgeber-System auf verschiedenen Wegen erreichen:
E-Mail:
hinweise@tsambikakis.comTelefonisch:
(02 21) 33 77 23 – 0 (während der Bürozeiten)Postalisch:
Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte
Meldestelle
Aggripinawerft 30/ Im Rheinauhafen
50668 KölnInternet-Portal:
Über das Internet-Portal ist eine anonyme Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den Rechtsanwälte*innen möglich.Persönlich:
Darüber hinaus besteht auf Wunsch hinweisgebender Personen die Möglichkeit, zu einer persönlichen Zusammenkunft mit den Rechtsanwälte*innen der Meldestelle.