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oft gestellte Fragen zu den Bereichen Aufnahme, Aufenthalt, Check-in

FAQ

Aufnahme / Antragstellung
  • Kann ich mein Kind als gehörlose Person begleiten?

    Ja. Gehörlose Begleitpersonen sind bei uns herzlich willkommen.
    Hier ist die zusätzliche Bewilligung eines Dolmetschers/ einer Dolmetscherin Voraussetzung.
    Danach kümmern wir uns um die Organisation und Terminplanung.

  • Werden Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien im Menüplan berücksichtigt?

    Ja wir berücksichtigen bei unserem Menüplan auch Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien. Bitte teilen Sie uns jede Art von Lebensmittelunverträglichkeiten so früh wie möglich mit, damit wir einen reibungslosen Ablauf schon ab dem ersten Tag generieren können.

    Für eine Kostverordnung, benötigen wir ein ärztliches Attest.

  • Kann ich Unterlagen per E-Mail schicken?

    Abgesehen von dem Antrag, können Unterlagen auch per E-Mail unter info@rehaklinik-werscherberg.de geschickt werden.
    Bitte senden Sie die Unterlagen entweder per Post oder per E-Mail.

  • Gibt es eine Nachrückerliste für eine frühere Aufnahme, wenn jemand absagt?

    Es gibt eine Nachrückerliste, die eine frühere Aufnahme möglich macht, wenn eine andere Familie absagt. Die Anreisetermine können dabei sehr kurzfristig vergeben werden.

  • Wie lang ist die Wartezeit?

    Die Wartezeit beträgt aktuell 10-12 Monate. Die Termine sind abhängig von Alter, Geschlecht und Diagnose. Die Bearbeitungsdauer der Anfragen oder Kostenzusagen bis zur Terminvergabe beläuft sich derzeit auf ungefähr 3-5 Monate.

  • Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe für die Betreuung der zu Hause verbleibenden Kinder?

    Den Antrag auf eine Haushaltshilfe erhalten Sie bei dem Kostenträger, der die Rehamaßnahme genehmigt hat.

  • Können Geschwisterkinder mitgebracht werden?

    Geschwisterkinder können bis zu einem Alter von 9 Jahren unter Voranmeldung mitgebracht werden. Die Plätze stehen begrenzt zur Verfügung.
    Bitte beachten Sie, dass dafür ebenfalls ein Antrag bei dem Kostenträger gestellt werden muss, damit eine Kostenübernahme im Rahmen der Haushaltshilferegelung genehmigt wird.
    Durch die Anmeldung von Begleitkindern kann es zu einer längeren Wartezeit kommen.

  • Welche Altersgrenze gibt es für die Therapiekinder?

    Derzeit nehmen wir Kinder und Jugendliche von 3 -12 Jahren mit einem allgemeinen Entwicklungsalter von mindestens 3 Jahren auf. In Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr.

  • Was muss ich beachten, wenn ich beihilfeberechtigt bin?

    Der Antrag kann von Ihnen erst vier Monate vor dem Termin bei der Beihilfestelle gestellt werden. Dann ist es entscheidend, was im Vorfeld vertraglich festgelegt wurde. Die Beihilfestelle genehmigt Ihre Maßnahme erst einmal für 3 Wochen. Ein eventuell nötiger Verlängerungsantrag wird über die Klinik gestellt.

  • Wie ist der Ablauf, wenn ich privat versichert bin?

    Die Anfrage auf die stationäre medizinische Kinderheilbehandlung wird direkt und schriftlich an die Rehaklinik gerichtet. Die ärztlichen und therapeutischen Unterlagen mit den Diagnosen und dem Entwicklungsstand der letzten 12 Monate müssen hierbei mitgeschickt werden. Ist eine Aufnahme möglich, wird telefonisch ein Termin vereinbart. Danach schicken wir Ihnen einen Behandlungsvertrag zu. Diese Unterlagen müssen dann von Ihnen an die Krankenversicherung weitergeleitet werden.

  • Wo geht es schneller einen Antrag zu stellen, bei der DRV oder bei der GKV?

    Das kann man pauschal nicht beantworten, da dies damit zusammenhängt, wie schnell die Sachbearbeiter der DRV oder der GKV den Antrag bearbeiten. Fragen Sie diesbezüglich direkt bei der Versicherung nach.

  • Woher bekomme ich die Antragsformulare der GKV und DRV?

    Die Antragsformulare bekommen Sie direkt bei Ihrem Kostenträger (GKV oder DRV). Bitte beantragen Sie hier eine stationäre medizinische Kinderheilbehandlung mit einer Begleitperson.

  • Was muss ich tun, damit ich zu Ihnen kommen kann?

    Zuerst muss bei dem Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) ein Antrag gestellt werden (Wunschklinik angeben). Dabei sollten Arztberichte, Therapieberichte und Befunde mit eingereicht werden. Bei einem genehmigten Antrag erhalten Sie eine Kostenzusage, die von dem Kostenträger ebenfalls an uns weitergeleitet wird. Anschließend laden wir Sie zu einem von uns vorgegebenen Termin ein.
    -> Gilt für gesetzlich Versicherte

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